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   VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20   

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VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20 (https://dejure.org/2020,57265)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.12.2020 - 12 B 72/20 (https://dejure.org/2020,57265)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Dezember 2020 - 12 B 72/20 (https://dejure.org/2020,57265)
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  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20
    Bei einer Verlängerung der Probezeit dürfen die bisherigen Leistungen nicht außer Acht gelassen werden, auch wenn den während des Verlängerungszeitraums gezeigten Leistungen ausschlaggebende Bedeutung beizumessen ist (BVerwG, Urteil vom 31.05.1990 - 2 C 35/88 - juris Rn. 19 f. mit weit.

    Es besteht für den Dienstherrn auch im Rahmen der "Kann-Regelung" des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG kein Handlungsermessen mehr, weil nach § 10 Satz 1 BeamtStG nur der Beamte, der sich in der Probezeit bewährt hat, in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden darf (BVerwG, Urteil vom 31.05.1990, a.a.O., juris Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2017 - 6 B 285/17 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20
    Zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn gehört insofern auch, den Beamten auf Probe alsbald wissen zu lassen, "woran er ist", damit dieser seine Lebensplanung entsprechend einrichten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1993 - 2 C 27.90 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20
    Die Beurteilung der Eignung eines Beamten auf Probe im Rahmen von § 10 Satz 1 und § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG dient so der Sicherung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, indem die Lebenszeitverbeamtung von solchen Probebeamten ausgeschlossen wird, die sich in der Probezeit nicht bewährt haben (BVerwG, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 B 75/16 - juris Rn. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14

    Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten zur Übernahme in das

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20
    Entscheidend ist, ob der Antragsteller sich in seiner Probezeit hinsichtlich der in § 9 BeamtStG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bewährt hat (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 30.07.2014 - 2 LB 2/14 - juris Rn. 42), wobei für die Feststellung der Bewährung ein strenger Maßstab anzuwenden ist (§ 19 Abs. 3 Satz 2 LBG).
  • BVerwG, 19.08.2004 - 2 B 54.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulässigkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20
    Die Ausübung dieses Beurteilungsspielraums ist gerichtlich nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und ob sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.2004 - 2 B 54/04 - juris Rn. 6).
  • VG Saarlouis, 17.10.2018 - 2 L 1276/18

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20
    Erweist sich die angefochtene Entlassungsverfügung somit nach summarischer Prüfung als offensichtlich rechtmäßig, ist mit Blick auf das öffentliche Interesse einer sparsamen Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel und daraus folgend an einer möglichst frühen Beendigung nicht erfolgversprechender Beamtenverhältnisse dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug der Entlassungsverfügung der Vorrang vor dem privaten Aufschubinteresse des Antragstellers einzuräumen (VG Saarland, Beschluss vom 17.10.2018 - 2 L 1276/18 - juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2017 - 6 B 285/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Nichtbewährung aufgrund der fehlenden

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20
    Es besteht für den Dienstherrn auch im Rahmen der "Kann-Regelung" des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG kein Handlungsermessen mehr, weil nach § 10 Satz 1 BeamtStG nur der Beamte, der sich in der Probezeit bewährt hat, in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden darf (BVerwG, Urteil vom 31.05.1990, a.a.O., juris Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2017 - 6 B 285/17 - juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20
    Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung ist schon dann gerechtfertigt, wenn der Dienstherr nach oder auch schon während der Erprobung berechtigte Zweifel haben kann, ob die Berufung des Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach dessen Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gegenüber der Allgemeinheit zu verantworten ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2008 - 5 LA 182/07 - juris Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.07.1998 - 12 A 4823/96 - juris Rn. 56 ff.).
  • VG Schleswig, 16.10.2019 - 12 B 56/19

    Entlassung in der Probezeit

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20
    Diese Folge ist jedoch rückgängig zu machen, wenn sich im bereits anhängigen Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit Entlassungsverfügung herausstellt (VG Schleswig, Beschluss vom 16.10.2019 - 12 B 56/19 - juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - 12 A 4823/96

    Personalrat; Mitbestimmung; Entlassung; Beamtenverhältnis auf Probe; Verlängerung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20
    Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung ist schon dann gerechtfertigt, wenn der Dienstherr nach oder auch schon während der Erprobung berechtigte Zweifel haben kann, ob die Berufung des Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach dessen Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gegenüber der Allgemeinheit zu verantworten ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2008 - 5 LA 182/07 - juris Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.07.1998 - 12 A 4823/96 - juris Rn. 56 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2014 - 2 MB 55/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Tätigkeit als Referent

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